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eastcare, 25.02.2021

MAS Datenerhebung 2019 – Hilfestellung durch eastcare

Die vierte Erhebung MAS hat am 9. November begonnen, und die offizielle Frist zum Einreichen der Daten ist für den 28. Februar 2021 gesetzt.
Während dieser Zeit stehen der eFragebogen und die Hotline zur Verfügung. Die Erhebung ist für alle Arztpraxen und ambulanten Zentren in der Schweiz obligatorisch. 

Die Erhebung erfolgt jährlich und seit der MAS Erfassung 2017 wird sie nicht nur zu rein statistischen Zwecken, sondern auch zu aufsichtsrechtlichen Zwecken durchgeführt. Das Bearbeitungsreglement „Daten der Leistungserbringer nach Art. 59a KVG“, welches die Erhebung, die Weitergabe und die Nutzung der Daten klärt, ist seit März 2017 in Kraft.

Wir bieten Ihnen gerne unsere Hilfe bei der Erfassung der Kennzahlen an.

Damit wir die entsprechenden Angaben haben, werden wir Ihnen nach individueller Absprache den zutreffenden Fragebogen zum Ausfüllen der MAS Erfassung zukommen lassen. Anschliessend können wir anhand dieser Zahlen und Antworten die vollständige Erfassung vornehmen.

Voraussetzung für die MAS Erfassung ist eine bereits ausgefüllte RoKo Studie (Rollende Kosten Studie). Falls diese RoKo-Studie bis heute noch nicht ausgefüllt wurde, können wir auch diese für Sie erfassen. Der genaue Vorgang wird jeweils individuell abgesprochen und auf Ihre Wünsche angepasst.


Kosten:

Erfassung der MAS-Statistik (RoKo Daten vorausgesetzt)
CHF 250.00
Erfassung der MAS-Statistik und der RoKo Daten
CHF 400.00

Weitere Details und Informationen zur MAS Erfassung finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten des Bundesamtes für Statistik:
Strukturdaten Arztpraxen - Rechtliches.pdf
Infoblatt Schnittstellen - Nutzen Sie bereits erfasste Daten.pdf
Nützliche Vorbereitung MAS.pdf
Häufig gestellte Fragen (FAQ).pdf

Wir freuen uns über Ihren Auftrag oder Ihre Kontaktaufnahme.
Herr Benno Baumgartner (benno.baumgartner@eastcare.ch) oder Frau Bettina Angehrn (bettina.angehrn@eastcare.ch) stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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