MAS Datenerhebung 2017 - Fristverlängerung bis 26. April 2019 / Hilfestellung durch eastcare
Die zweite Erhebung MAS hat am 12. November begonnen und die offizielle Frist zum Einreichen der Daten ist am 28. Februar 2019 abgelaufen. Nun wurde eine einmalige Fristverlängerung bis zum 26. April 2019 gewährt. Danach stehen der eFragebogen und die Hotline nicht mehr zur Verfügung. Die Erhebung ist für alle Arztpraxen und ambulanten Zentren in der Schweiz obligatorisch.
Im Gegensatz zu der letzten Erhebung, welche vom 15. November 2016 bis Ende Juni 2017 dauerte und das Erfassungsjahr 2015 betraf, wird die Erhebung diesmal nicht zu rein statistischen Zwecken, sondern auch zu aufsichtsrechtlichen Zwecken durchgeführt. Das Bearbeitungsreglement „Daten der Leistungserbringer nach Art. 59a KVG“, welches die Erhebung, die Weitergabe und die Nutzung der Daten klärt, ist seit März 2017 in Kraft getreten. Auf die Erfassung des Referenzjahres 2016 wird somit verzichtet.
Wir bieten Ihnen gerne unsere Hilfe bei der Erfassung der Kennzahlen an.
Damit wir die entsprechenden Angaben haben, werden wir Ihnen nach individueller Absprache den zutreffenden Fragenbogen zur MAS Erfassung zukommen lassen, welchen Sie entsprechend ausfüllen. Anschliessend können wir anhand dieser Zahlen die vollständige Erfassung vornehmen.
Voraussetzung für die MAS Erfassung ist eine bereits ausgefüllte RoKo Studie (Rollende Kosten Studie).Falls die RoKo-Studie bis heute nicht ausgefüllt wurde, werden wir auch diese erfassen. Der genaue Vorgang wird jeweils individuell abgesprochen und auf Ihre Wünsche angepasst.
Weitere Details und Informationen zur Rechtslage der MAS Erfassung erfahren Sie hier.
Kosten:
Erfassung der MAS-Statistik (RoKo Daten vorausgesetzt)
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CHF 250.00
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Erfassung der MAS-Statistik und der RoKo Daten
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CHF 400.00
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