eastcare, 06.02.2020
Neue Vergabepraxis von ZSR-Nummern der SASIS
Die SASIS hat im letzten Jahr die Vergabepraxis von ZSR-Nummern für Ärztinnen und Ärzte geändert, welche ihre ärztlichen Leistungen als Angestellte bei einer juristischen Person (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH, etc.) erbringen.
In diesen Fällen erteilt die SASIS neu in jedem Fall eine ZSR-Nummer an die juristische Person. Ärztinnen und Ärzte, welche in einer Einrichtung nach Artikel 36a des Krankenversicherungsgesetzes beschäftigt sind, erhalten eine K-Nummer (Kontrollnummer). Das gilt neu für alle Kantone. Die eigene, persönliche ZSR-Nummer wird sistiert, wenn nicht mehr darüber abgerechnet wird. Falls ein Leistungserbringer weiterhin in Teilzeit auf eigene Rechnung tätig ist, kann er dies schriftlich begründen - in welchem Pensum und an welcher Adresse – und so kann seine Abrechnungsnummer aktiv bleiben.
Im Rahmen der sukzessiven Umsetzung der neuen Richtlinie hat die SASIS bereits mehrere Leistungserbringer kontaktiert und sie aufgefordert, dass sie über eine ZSR-Nummer für Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärztinnen und Ärzte dienen (so genannte Instituts-ZSR-Nummer), abzurechnen haben.
Sollten Sie von der SASIS angeschrieben werden, bitten wir um Kontaktaufnahme mit uns betreffend allfällig notwendiger Anpassungen der Managed Care und Trustcenter Verträge.