eastcare, 08.12.2023
Vergütungen für Werbe-Dienstleistungen werden als unzulässig angesehen
Das BAG hat die Vergütungen von Sandoz für Werbe-Dienstleistungen in Arztpraxen begutachtet und diese Ende Oktober 2023 als unzulässig beurteilt. Durch die entstehende rechtliche Unsicherheit wird Sandoz die bestehenden Verträge auf Ende 2023 auslaufen lassen und für das Jahr 2024 keine neuen Verträge über Werbe-Dienstleistungen in Arztpraxen abschliessen.
Arztpraxen, welche entsprechende Kooperationen besitzen, wurden bereits von Sandoz über die Situation informiert. eastcare steht mit seinen Kooperationspartner im Austausch, welche Konsequenzen der Entscheid des BAG für Arztpraxen und Ärztenetze besitzt und welche Alternativen bestehen.
Eine mögliche Option könnten VITH-konforme Rabattverträge gem. Art. 56 Abs. 3bis KVG darstellen. Seit 2020 besteht für Arztpraxen die Möglichkeit, Vergünstigungen nicht mehr vollumfänglich, sondern nur mehrheitlich weiterzugeben und die nicht weitergegebenen Rabatte für Massnahmen zu Verbesserung der Qualität der Behandlung einzusetzen. Viele Arztpraxen verfügen bereits über entsprechende Versorgungsstrukturen, welche durch die Vergünstigungen mitfinanziert werden könnten.
Seit knapp 3 Jahren konnten mittlerweile praktische Erfahrungen mit der Umsetzung gesammelt werden, dies im engen Austausch mit der FMH, den Krankenversicherern, der Industrie und dem BAG. Der Austausch hat das Verständnis über die Auslegung der Vorgaben des Gesetzgebers, sowie den Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis deutlich erhöht und zu einer hohen Rechtssicherheit bei der Umsetzung geführt.
eastcare wird interessierte Arztpraxen und Ärztenetze im neuen Jahr bei der Umsetzung von VITH-konformen Rabattverträgen unterstützen und sie entsprechend darüber informieren.