eastcare, 30.03.2023
Neues Datenschutzgesetz per 1. September 2023 – Was bedeutet das für die Arztpraxis?
In fünf Monaten ist es so weit. Ab dann gilt es für die Arztpraxis zum Beispiel neu zu begründen, warum sie Informationen über ihre Patientinnen und Patienten sammelt und es gilt offenzulegen, welchen Drittpersonen sie diese Informationen zugänglich macht. Die Patientinnen und Patienten haben zudem das Recht zu wissen, wie lange ihre Daten gespeichert sind.
Viele Fragen werden auftauchen. Wissen Sie die Antworten?
Zum Beispiel auf die Fragen
- «Wie gehen wir mit Anfragen der Polizei und weiteren Behörden um?»,
- «Dürfen wir die Daten einem / einer vor- bzw. nachbehandelnden Arzt / Ärztin immer weitergeben?»
- «Was nützt ein Disclaimer am Ende der Mail?».
Die EQUAM Stiftung hat ein sehr gutes FAQ zusammengestellt und veröffentlicht. Dieses wollen wir Ihnen hier ebenfalls zugänglich machen.