eastcare, 28.09.2023
MAS Datenerhebung 2021 – Hilfestellung durch eastcare
Die MAS Datenerhebung beginnt am 14. November 2022, und die offizielle Frist zum Einreichen der Daten läuft bis zum 28. Februar 2023.
Während dieser Zeit stehen der eFragebogen und die Hotline zur Verfügung. Die Erhebung ist für alle Arztpraxen und ambulanten Zentren in der Schweiz obligatorisch.
Die Erhebung erfolgt jährlich und wie bereits seit der MAS Erfassung 2017 wird sie nicht nur zu rein statistischen Zwecken, sondern auch zu aufsichtsrechtlichen Zwecken durchgeführt. Das Bearbeitungsreglement „Daten der Leistungserbringer nach Art. 59a KVG“, welches die Erhebung, die Weitergabe und die Nutzung der Daten klärt, ist seit März 2017 in Kraft.
Wir bieten Ihnen gerne unsere Hilfe bei der Erfassung der Kennzahlen an.
Damit wir die entsprechenden Angaben haben, werden wir Ihnen nach individueller Absprache den zutreffenden Fragebogen zur MAS Erfassung zukommen lassen, welchen Sie entsprechend ausfüllen. Anschliessend können wir anhand dieser Zahlen und Antworten die vollständige Erfassung vornehmen.
Voraussetzung für die MAS Erfassung ist eine bereits ausgefüllte RoKo Studie (Rollende Kosten Studie). Falls diese RoKo-Studie bis heute noch nicht ausgefüllt wurde, können wir auch diese für Sie erfassen. Der genaue Vorgang wird jeweils individuell abgesprochen und auf Ihre Wünsche angepasst.
Kosten:
Erfassung der MAS-Statistik (RoKo Daten vorausgesetzt) CHF 250.00 exkl. MwSt.
Erfassung der MAS-Statistik und der RoKo Daten CHF 400.00 exkl. MwSt.
- Beilage 1: «Nützliche Vorbereitungen»
- Beilage 2: «Infoblatt Schnittstellen»
- Beilage 3: «Teilnahmekriterien» (Broschüre)