skip to main content

2. Jul 2024

zur News Übersicht

Neue Verkaufspreisberechnung für Medikamente

Anpassung beim Vertriebsanteil: Das müssen Sie wissen!

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2023 entschieden, den Vertriebsanteil bei rezeptpflichtigen Medikamenten anzupassen. Damit verfolgt er das Ziel, Fehlanreize bei der Medikamentenabgabe zu reduzieren und den Einsatz von Generika zu fördern sowie die Gesundheitskosten für Patientinnen und Patienten sowie Prämienzahlende zu senken.

Doch was bedeutet diese Entscheidung konkret für Ärztinnen und Ärzte sowie für die Versorgung der Patientinnen und Patienten?

Darum geht’s

Der Vertriebsanteil ist der Teil des Medikamentenpreises, der Apotheken, selbstdispensierenden Ärztinnen und Ärzten und anderen Leistungserbringern abgegolten wird, um ihre Kosten für Logistik, Lagerbewirtschaftung, Infrastruktur und Personal zu decken und die tieferen Taxpunktwerte in den SD-Kantonen ausgleichen soll. Bisher förderte das System, gemäss Bundesamt für Gesundheit BAG, die Abgabe teurerer Originalmedikamente gegenüber günstigeren Generika, da höhere Preise meist auch höhere Vertriebsanteile nach sich zogen.

Ab dem 1. Juli 2024 ist die neue Regelung in Kraft getreten, die einen anreizneutralen Vertriebsanteil einführt.

Neu wird der preisbezogene Zuschlag von bisher zwölf auf neu sechs Prozent gesenkt und die Anzahl Preisklassen reduziert. Weiter wird der packungsbezogene Zuschlag angepasst: Während der Zuschlag für teurere Medikamente reduziert wird, wird er bei günstigeren Arzneimitteln erhöht.

Neu gilt zudem ein einheitlicher Vertriebsanteil für wirkstoffgleiche Arzneimittel. Konkret bedeutet dies, dass die Apotheke oder Ärzte gleich viel verdienen, egal, ob sie das Originalpräparat oder das Generikum respektive Biosimilar abgeben. Der Vertriebsanteil wird für wirkstoffgleiche Arzneimittel basierend auf dem durchschnittlichen Fabrikabgabepreis der Generika oder der Biosimilars festgelegt.

Vertriebsanteile bei Medikamenten gültig ab 1. Juli 2024

Vertriebsanteile bei Medikamenten bis 30. Juni 2024

Durch die Förderung der Abgabe kostengünstigerer Generika werden Einsparungen im Rahmen von 60 Millionen Franken pro Jahr erwartet.

Rechenbeispiele

Generell steigen die Preise günstiger Medikamente (siehe Beispiel Fastum Gel) leicht an, während die Kosten von Medikamenten ab einem aktuellen Publikumspreis von 15 Franken (siehe Beispiel Xeljanz) deutlich sinken. Gemäss Berechnungen von Experten werden durch die Anpassung rund 36 Prozent der auf der Spezialitätenliste aufgeführten Arzneimittel teurer, während 64 Prozent günstiger werden.

Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat die per 1. Juli 2024 geltenden neuen Preise der Spezialitätenliste (ExFactory- und Publikumspreise) am 1. Juni 2024 publiziert.

Wichtig zu betonen: Die Änderung betrifft mehrheitlich rezeptpflichtige Medikamente.

Hier finden Sie ein Textbeispiel für die Patienteninformation.

Weitere Informationen zur Förderung der Generika und Senkung der Medikamentenpreise finden Sie auf der Webseite des BAG oder im Faktenblatt des BAG.