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31. Oktober 2025

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MAS Datenerhebung 2024: Hilfestellung durch eastcare.

Die MAS Datenerhebung beginnt am 10. November 2025, und die offizielle Frist zum Einreichen der Daten läuft bis zum 31. Januar 2026.

Während dieser Zeit stehen der eFragebogen und die Hotline zur Verfügung. Die Erhebung ist für alle Arztpraxen und ambulanten Zentren in der Schweiz obligatorisch.

Die Erhebung erfolgt jährlich und dient - wie bereits seit der MAS-Erfassung 2017 - nicht nur statistischen, sondern auch zu aufsichtsrechtlichen Zwecken. Grundlage bildet das Bearbeitungsreglement «Daten der Leistungserbringer nach Art. 59a KVG», das seit März 2027 in Kraft ist und die Weitergabe und die Nutzung der Daten regelt.

Unterstützung durch eastcare

eastcare bietet Ihnen konkrete Unterstützung bei der Erfassung der Kennzahlen.
Nach individueller Absprache erhalten Sie den für Ihre Praxis zutreffenden Fragebogen zur MAS-Erhebung. Diesen füllen Sie aus – anschliessend übernehmen wir für Sie die vollständige Erfassung und Aufbereitung der Daten.

Voraussetzung für die MAS-Erfassung ist eine bereits ausgefüllte RoKo Studie (Rollende Kosten Studie). Sollte die RoKo-Studie noch nicht ausgefüllt sein, können wir auch diese für Sie erfassen. Der genaue Ablauf wird individuell vereinbart und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Kostenübersicht:

  • Erfassung der MAS-Statistik (RoKo Daten vorausgesetzt) CHF 250.00 exkl. MwSt.

  • Erfassung der MAS-Statistik und der RoKo Daten CHF 400.00 exkl. MwSt.

Weitere Informationen

Alle aktualisierten Dokumente zu MAS 2024 finden Sie ab Anfang November unter www.mas.bfs.admin.ch.

Ein Beispiel für den Einladungsversand zur Teilnahme an der Erhebung MAS 2024 finden Sie hier.