eastcare, 13.12.2019
Änderungen HMG – Was bedeutet es für die Hausarztpraxis im Managed Care Kontext?
Auf 1. Januar 2020 werden die letzten Änderungen der umfassenden Revision des Schweizerischen Heilmittelgesetzes (HMG) umgesetzt. Wichtige Neuerungen sind in der auf diesen Zeitpunkt in Kraft tretenden Verordnung über Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH) geregelt. Wie verhält es sich nun mit Einkäufen von Arzneimitteln unter dem ex factory-Preis und Unterstützungsbeiträgen für die Durchführung von Weiterbildungen wie zum Beispiel Qualitätszirkeln?
Unterstützungsbeiträge für die Durchführung von Weiterbildungen wie Qualitätszirkel gelten gemäss rev. HMG Art. 55 Abs 2 als kein nicht gebührender Vorteil, sofern die gesetzten Anforderungen beachtet werden. So sind Unterstützungsbeiträge ohne direkte Gegenleistung möglich, wenn
Auch nach dem Sprung ins neue Jahrzehnt sind die Gewährung und die Annahme von Rabatten auf Arzneimitteln zulässig, sofern dadurch keine Auswirkung auf die Wahl der Behandlung besteht und die Rabatte vollständig an die Patienten weitergegeben werden. Neu ist hingegen,
- dass durch die neu geltenden Transparenzpflichten sämtliche beim Einkauf gewährten Rabatte dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Verlangen offen zu legen sind. Mit der VITH und der Benennung des BAG als Kontroll- und Vollzugstelle sind die Grundlagen für die eine deutlich höhere Durchsetzung der Bestimmungen gegeben. Verstösse gegen die Weitergabepflicht können mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe von maximal 180 Tagesansätzen geahndet werden.
- dass Rabatte unter Einhaltung gewisser Bedingungen nicht mehr vollständig, sondern lediglich mehrheitlich (sprich mehr als 50 %) weitergegeben werden müssen. Die Erfüllung dieser Bedingungen – wie beispielsweise das Bestehen einer schriftlichen Vereinbarung mit den Krankenversicherern; die Verwendung der nicht weitergegebenen Rabatte zur Umsetzung von Massnahmen zur Verbesserung der Behandlungsqualität; die Voraussetzung, dass die Evaluation dieser Massnahmen durch eine unabhängige Organisation und unter Anwendung von wissenschaftlichen Methoden zu erfolgen hat – stellt eine solch grosse Hürde dar, dass sie von einer einzelnen Praxis kaum zu bewerkstelligen ist, sondern im Verbund eines oder mehrerer Ärztenetze anzugehen ist.
- die Vereinbarung mit einer Organisation und nicht mit einer einzelnen Fachperson getroffen wird
- die Vereinbarung mit Nennung des Verwendungszwecks in schriftlicher Form getroffen wird
- die Beiträge zweckgebunden verwendet werden
- dadurch keine Beeinflussung der Verschreibung, Abgabe oder Verwendung von verschreibungspflichtigen Medikamenten stattfindet
- die Beiträge auf ein Konto fliessen, worauf eine Fachperson nicht alleinigen Zugriff hat
- die Beiträge in der Buchhaltung entsprechend ausgewiesen werden
- der Beitragsgeber keinen Einfluss auf die Auswahl der Teilnehmer sowie den Inhalt der Weiterbildung nimmt
- die Weiterbildung den Weiter- und Fortbildungskriterien des Medizinalberufegesetzes (MedBG) entspricht
Was gibt es auch noch zu wissen?
Unterstützungsbeiträge für Weiterbildungsveranstaltungen sind wie die Abgeltungen gleichwertiger Gegenleistungen Gegenstand des Pharma Kooperation Kodex (PKK) und werden entsprechend veröffentlicht: siehe auch www.pharmagelder.ch.