eastcare, 02.10.2022
MAS Datenerhebung – Hilfestellung durch eastcare
Das Bearbeitungsreglement „Daten der Leistungserbringer nach Art. 59a KVG“, welches die Erhebung, die Weitergabe und die Nutzung der MAS Daten klärt, ist seit März 2017 in Kraft.
Die MAS Datenerhebung ist für alle Arztpraxen und ambulanten Zentren in der Schweiz obligatorisch und erfolgt jeweils jährlich (in der Zeit von Anfang November bis Ende März).
Wir bieten Ihnen gerne unsere Hilfe bei der Erfassung der Kennzahlen an.
Damit wir die entsprechenden Angaben haben, werden wir Ihnen nach individueller Absprache den zutreffenden Fragebogen zum Ausfüllen der MAS Erfassung zukommen lassen. Anschliessend können wir anhand dieser Zahlen und Antworten die vollständige Erfassung vornehmen.
Voraussetzung für die MAS Erfassung ist eine bereits ausgefüllte RoKo Studie (Rollende Kosten Studie). Falls diese RoKo-Studie bis heute noch nicht ausgefüllt wurde, können wir auch diese für Sie erfassen. Der genaue Vorgang wird jeweils individuell abgesprochen und auf Ihre Wünsche angepasst.
Kosten:
Erfassung der MAS-Statistik (RoKo Daten vorausgesetzt)
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CHF 250.00
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Erfassung der MAS-Statistik und der RoKo Daten
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CHF 400.00
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Weitere Details und Informationen zur MAS Erfassung finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten des Bundesamtes für Statistik:
Wir freuen uns über Ihren Auftrag oder Ihre Kontaktaufnahme.
Herr Benno Baumgartner (benno.baumgartner@eastcare.ch) steht Ihnen gerne zur Verfügung.