MAS Erhebung für das Referenzjahr 2017
Die zweite Erhebung MAS hat am 12. November begonnen und dauert bis am 28. Februar 2019.
Im Gegensatz zu der letzten Erhebung, welche vom 15. November 2016 bis Ende Juni 2017 dauerte
(betraf das Erfassungsjahr 2015), wird die Erhebung diesmal nicht zu rein statistischen Zwecken, sondern auch zu aufsichtsrechtlichen Zwecken durchgeführt.
Das Bearbeitungsreglement „Daten der Leistungserbringer nach Art. 59a KVG“, welches die Erhebung, die Weitergabe und die Nutzung der Daten klärt, ist seit März 2017 in Kraft getreten.
Auf die Erfassung des Referenzjahres 2016 wird somit verzichtet.
Wir bieten Ihnen gerne unsere Hilfe bei der Erfassung der Kennzahlen an.
Damit wir die entsprechenden Angaben haben, werden wir Ihnen nach individueller Absprache den zutreffenden Fragenbogen zur MAS Erfassung zukommen lassen, welchen Sie entsprechend ausfüllen. Anschliessend können wir anhand dieser Zahlen die vollständige Erfassung vornehmen.
Voraussetzung für die MAS Erfassung ist eine bereits ausgefüllte RoKo Studie (Rollende Kosten Studie).
Falls die RoKo-Studie bis heute nicht ausgefüllt wurde, werden wir auch diese erfassen. Der genaue Vorgang wird jeweils individuell abgesprochen und auf Ihre Wünsche angepasst.
Weitere Details und Informationen zur Rechtslage der MAS Erfassung erfahren Sie hier.
Kosten:
Erfassung der MAS-Statistik (RoKo Daten vorausgesetzt)
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CHF 250.00
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Erfassung der MAS-Statistik und der RoKo Daten
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CHF 400.00
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